Das Vier-Augen-Prinzip besagt, dass wichtige Entscheidungen oder aber Tätigkeiten von zwei voneinander unabhängigen Personen getroffen bzw. ausgeführt werden. Bei der zweiten Person soll es sich um eine qualifizierte, jedoch nicht mit dem Sachverhalt vertraute Person handeln, um Objektivität zu wahren.
Das Vier-Augen-Prinzip ist häufig Bestandteil der Qualitätssicherung, der Authentifizierung, beispielsweise durch eine zweite Passwortabfrage bei der Vergabe von Benutzerrechten sowie von Zutrittskontrollen, wenn sich eine Person ausweist und eine zweite Person bestätigt, dass diese Person für den Zutritt berechtigt ist. Die 4-Augen-Prüfung wird aber auch – nach dem Motto: Vier Augen sehen mehr als zwei – als Kontrollinstanz zur Prüfung und Überprüfung eingesetzt, um Fehler oder Missbrauch/Manipulation zu verhindern bzw. deutlich zu reduzieren.
Insbesondere in sicherheitskritischen Bereichen muss eine zweite Person einem Sachverhalt zustimmen bzw. ihn freigeben, damit dieser ausgeführt, wirksam oder gespeichert wird.